VermögenMeister GmbH: BaFin warnt nun auch vor der Seite vermoegenmeister(.)com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass die angebliche VermögenMeister GmbH mit vermeintlichem Sitz in Nürnberg über die Website vermoegenmeister(.)com mutmaßlich unerlaubt Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet. Nach Einschätzung der Behörde besteht der Verdacht, dass die tatsächlichen Betreiber im Hintergrund unbekannt sind und nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügen.

Bereits am 16. Oktober 2025 hatte die BaFin eine Warnung zu diesem Anbieter sowie zur Seite vermoegenmeister.de veröffentlicht. Das erneute Auftreten unter einer weiteren Domain wird als Hinweis darauf gewertet, dass die Betreiber versuchen, ihre Aktivitäten fortzuführen.

In Deutschland dürfen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Bereich Kryptowerte nur mit behördlicher Zulassung erbracht werden. Ob ein Unternehmen über eine entsprechende Erlaubnis verfügt, können Verbraucher jederzeit in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.

Die aktuelle BaFin-Mitteilung stützt sich auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAAG).


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