Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten auf der Website omega-cap.com. Nach aktuellen Erkenntnissen bieten die bislang unbekannten Betreiber dort ohne erforderliche Zulassung Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten an. Konkret wird über die Website der Handel mit Kryptowährungen ermöglicht – ohne Genehmigung der Aufsicht.
Fehlende Erlaubnis für Kryptodienstleistungen
In Deutschland ist der Handel mit Kryptowerten – ebenso wie Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen – erlaubnispflichtig. Anbieter benötigen dafür eine Zulassung der BaFin. Die Betreiber von omega-cap.com verfügen über keine solche Genehmigung und handeln damit rechtswidrig.
Die Aufsicht warnt ausdrücklich davor, über diese Plattform Gelder zu investieren oder persönliche Daten preiszugeben. In der Vergangenheit haben sich ähnliche Anbieter als betrügerische Online-Plattformen entpuppt, bei denen Einzahlungen zwar angenommen, Auszahlungen jedoch verweigert wurden.
So können sich Anleger schützen
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich vor jeder Investition informieren, ob ein Anbieter tatsächlich von der BaFin zugelassen ist. Diese Information kann kostenlos über die Unternehmensdatenbank der BaFin abgerufen werden.
Fehlt eine Zulassung, besteht ein erhebliches Risiko, dass es sich um ein unseriöses oder betrügerisches Angebot handelt.
Diese Warnung der BaFin erfolgt gemäß § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).
Fazit:
Die Website omega-cap.com bietet Kryptohandelsdienste ohne BaFin-Zulassung an und agiert damit rechtswidrig. Anleger sollten von jeglichen Investitionen über diese Plattform dringend Abstand nehmen und sich ausschließlich an regulierte Anbieter halten, um finanzielle Verluste und Datenmissbrauch zu vermeiden.
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