Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung vor betrügerischen Finanzangeboten herausgegeben, die über die E-Mail-Adressen „d.schmidt@finra-international.com“ und „support@finra-international.net
“ verbreitet werden. Nach ihren Erkenntnissen bieten unbekannte Täter dort ohne jede Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowertedienstleistungen an.
Missbrauch der Identität der US-Finanzaufsicht FINRA
Besonders schwerwiegend ist der Hinweis der BaFin, dass die Täter sich fälschlich auf die renommierte Financial Industry Regulatory Authority, Inc. (FINRA) berufen – die zentrale Selbstregulierungsbehörde für die US-Wertpapiermärkte.
Die BaFin stellt unmissverständlich klar:
Die echte FINRA hat keinerlei Verbindung zu diesen E-Mail-Adressen oder den darüber versendeten Angeboten. Es handelt sich eindeutig um Identitätsmissbrauch, mit dem die Täter Seriosität vortäuschen wollen.
Das von den Betrügern versendete Angebot „KI – Arbitrage“ enthält der BaFin zufolge weitere Identitätsfälschungen und ist ebenfalls nicht legitim.
Unerlaubte Geschäftsmodelle mit erheblichem Risiko
In Deutschland unterliegen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen einer Erlaubnispflicht durch die BaFin. Unternehmen, die ohne diese Zulassung tätig werden, handeln illegal – und bergen für Anleger ein besonders hohes Verlustrisiko.
Typische Maschen solcher Anbieter sind:
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angebliche Arbitrage-Modelle mit „garantierten“ Gewinnen
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Kontaktaufnahme per E-Mail, ohne Impressum oder Geschäftsadresse
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Verweis auf bekannte Institutionen zur Vertrauensbildung
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Zahlungen in Kryptowerten oder ins Ausland
BaFin rät zur sorgfältigen Überprüfung
Verbraucher sollten vor jeder Geldanlage prüfen, ob ein Anbieter in der Unternehmensdatenbank der BaFin aufgeführt ist. Fehlt dieser Eintrag, sollte unbedingt Abstand genommen werden.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn sich Anbieter mit bekannten Namen schmücken, aber keine nachvollziehbaren Unternehmensdaten liefern.
Rechtsgrundlagen der Warnung
Die öffentliche Information erfolgt gemäß:
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§ 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG)
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§ 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG)
Diese gesetzlichen Regelungen erlauben es der BaFin, Verbraucher frühzeitig auf unerlaubte oder betrügerische Geschäftsmodelle aufmerksam zu machen.
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