Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schlägt erneut Alarm: Auf der Website ectus-verwaltungs-ag.com bieten unbekannte Betreiber offenbar ohne jede Erlaubnis Vermögensverwaltung und Anlageberatung an. Laut BaFin handelt es sich nicht nur um unerlaubte Finanzdienstleistungen – sondern um einen klaren Fall von Identitätsdiebstahl.
Die Betrüger geben sich als Ectus Verwaltungs AG aus Kemberg aus und behaupten zudem, von der BaFin reguliert zu sein. Beides ist frei erfunden. Die echte Ectus Verwaltungs AG hat nichts mit der Website zu tun.
Dubiose Vorbörsen-Aktien: Betrüger kontaktieren Anleger per E-Mail
Laut den Aufsichtsbehörden kontaktieren die Betreiber potenzielle Anlegerinnen und Anleger unaufgefordert per E-Mail, um vermeintlich lukrative „vorbörsliche Aktien“ zu verkaufen. Doch die Masche endet meist gleich:
Nach der Zahlung erhalten die Käufer keine Aktien, und die Anbieter verschwinden spurlos.
Die BaFin beobachtet seit Monaten eine Zunahme solcher Aktien-Betrugsfälle. Besonders beliebt bei Kriminellen:
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gefälschte Unternehmenswebsites
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angebliche Pre-IPO-Aktien
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vorgetäuschte Kooperationen mit bekannten Unternehmen
Was Anleger unbedingt wissen müssen
In Deutschland gilt:
Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt eine BaFin-Erlaubnis.
Fehlt diese, ist höchste Vorsicht geboten.
Verbraucher können selbst prüfen:
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Ist der Anbieter lizenziert? → Unternehmensdatenbank der BaFin
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Gibt es einen Prospekt? → BaFin-Datenbank „Hinterlegte Prospekte“
Für die angeblich angebotenen Aktien auf ectus-verwaltungs-ag.com liegt kein gebilligter Wertpapierprospekt vor – ein klares Warnsignal.
Rechtsgrundlage der BaFin-Warnung
Die Warnung folgt auf Basis von:
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§ 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG)
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§ 1 Abs. 3 Wertpapierprospektgesetz (WpPG)
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