Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schlägt Alarm: In mehreren Telegram-Gruppen geben sich unbekannte Betreiber fälschlicherweise als Vertreter der Kryptobörse Bitstamp aus. In diesen Gruppen werden Kaufempfehlungen für Finanzinstrumente und Kryptowährungen verbreitet – angeblich handelbar über sogenannte „Live-Konten“.
Tatsächlich stammen diese Angebote nicht von der Bitstamp Europe S.A. Die Finanzaufsicht spricht von einem klaren Fall von Identitätsdiebstahl. Zudem bieten die Hintermänner die empfohlenen Finanz- und Kryptowertgeschäfte ohne jegliche Erlaubnis an.
BaFin erinnert: Lizenzpflicht gilt ausnahmslos
Wer in Deutschland Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen will, benötigt eine ausdrückliche BaFin-Erlaubnis. Zahlreiche Betrugsfälle zeigen jedoch, dass immer wieder Anbieter ohne Zulassung auftreten – häufig über soziale Medien und Messenger-Dienste.
Ob ein Unternehmen tatsächlich reguliert ist, können Verbraucherinnen und Verbraucher jederzeit in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.
Rechtsgrundlagen der Warnung:
– § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG)
– § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMG)
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