BaFin warnt vor betrügerischer Plattform ectus-verwaltungs-ag.com – Identitätsdiebstahl vermutet

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor Angeboten auf der Website ectus-verwaltungs-ag.com. Nach aktuellen Erkenntnissen nutzen unbekannte Betreiber die Seite, um ohne jede Erlaubnis Vermögensverwaltung und Anlageberatung anzubieten. Zudem werden potenzielle Anlegerinnen und Anleger unaufgefordert per E-Mail kontaktiert und zum Kauf vermeintlicher vorbörslicher Aktien überredet.

Besonders perfide: Auf der Website wird der Eindruck erweckt, hinter dem Angebot stehe die Ectus Verwaltungs AG aus Kemberg. Dies entspricht nicht der Wahrheit. Die BaFin spricht von einem klaren Fall von Identitätsdiebstahl – ebenso falsch ist die Behauptung, das Unternehmen unterliege ihrer Aufsicht.

Zunehmende Fälle von Aktienbetrug

Die BaFin weist darauf hin, dass derzeit vermehrt Betrugsfälle auftreten, bei denen Anleger zur Zeichnung angeblicher Aktien bekannter Unternehmen verleitet werden. Nach Zahlungseingang werden jedoch keine Aktien geliefert, die Anbieter verschwinden spurlos, und die Opfer bleiben auf ihrem Verlust sitzen.

Wichtig für Verbraucherinnen und Verbraucher

Für den Vertrieb von Aktien – auch vorbörslicher Papiere – ist in Deutschland eine BaFin-Erlaubnis zwingend erforderlich. Ob ein Unternehmen zugelassen ist, kann jederzeit über die Unternehmensdatenbank der BaFin geprüft werden.

Ebenso müsste für ein öffentliches Angebot ein gebilligter Wertpapierprospekt vorliegen. Die genannten Aktien verfügen über keinen solchen Prospekt. Dies lässt sich in der BaFin-Datenbank „Hinterlegte Prospekte“ überprüfen.

Rechtsgrundlage der Warnung

Die BaFin stützt ihre Warnung auf:

  • § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG)

  • § 1 Absatz 3 Wertpapierprospektgesetz (WpPG)


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