BaFin warnt: „International Investment“ täuscht Anleger mit gefälschter BaFin-ID – Unerlaubte Finanzangebote auf i-investment.eu

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor der Online-Plattform International Investment, die unter der Internetadresse i-investment.eu auftritt. Nach Erkenntnissen der Behörde bietet das Unternehmen dort Tagesgeld- und Festgeldanlagen an – ohne über die erforderliche Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland zu verfügen.

Besonders brisant: Im Impressum der Website wird missbräuchlich eine BaFin-ID sowie eine BAKNR (Banknummer) verwendet, die tatsächlich der International Investment Platform, o.c.p., a.s. mit Sitz in Bratislava (Slowakei) gehört. Damit soll bei Verbraucherinnen und Verbrauchern der Eindruck erweckt werden, das Angebot stehe unter Aufsicht der BaFin. Die Behörde stellt jedoch klar: Die Plattform i-investment.eu wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Täuschung mit System

Mit derartigen Methoden bedienen sich die Betreiber eines bekannten Tricks aus der Betrugsszene: Sie nutzen Namen und Kennnummern echter Finanzunternehmen, um Seriosität vorzutäuschen. So gelingt es, bei Anlegern Vertrauen zu erschleichen – oft mit dem Ziel, diese zu Einzahlungen auf betrügerische Konten zu bewegen.

Die BaFin stellt unmissverständlich klar, dass die Betreiber von i-investment.eu nicht berechtigt sind, Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anzubieten. Wer dort Geld anlegt, riskiert, sein gesamtes investiertes Kapital zu verlieren.

„Immer wieder werden private Anleger durch täuschend echt wirkende Internetauftritte in die Irre geführt“, so die Behörde. „Eine BaFin-ID im Impressum ist kein Beweis für eine echte Zulassung.“

Rechtslage und Aufsicht

Die Warnung der BaFin stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG). Danach darf die Behörde die Öffentlichkeit informieren, wenn Unternehmen ohne Erlaubnis Finanzgeschäfte betreiben. Die Nutzung einer fremden BaFin-Registrierung stellt zudem einen Täuschungsversuch dar, der strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

So erkennen Anleger seriöse Anbieter

Anleger sollten sich vor jedem Vertragsabschluss informieren, ob ein Anbieter tatsächlich bei der BaFin registriert und lizenziert ist. Diese Information ist kostenlos in der Unternehmensdatenbank der BaFin abrufbar.
Warnsignale für betrügerische Websites sind u. a.:

  • unrealistische Zinsversprechen bei vermeintlich sicheren Anlagen,

  • fehlende Kontaktmöglichkeiten oder falsche Adressen,

  • und die Verwendung angeblicher BaFin- oder EU-Registrierungsnummern ohne offizielle Bestätigung.

Wer bereits Geld an i-investment.eu überwiesen hat, sollte umgehend seine Bank kontaktieren, eine Anzeige bei der Polizei erstatten und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.

Wiederkehrendes Muster bei Online-Betrug

Der Fall „International Investment“ reiht sich in eine wachsende Zahl von betrügerischen Plattformen ein, die mit professionell gestalteten Webseiten und gefälschten Zulassungsdaten operieren. Immer häufiger wird dabei die Vertrauenswürdigkeit realer Finanzunternehmen missbraucht, um Anleger zu täuschen.

Die BaFin ruft daher zur Vorsicht auf: „Wenn ein Angebot zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es das meist auch.“ Anleger sollten bei Online-Investments stets misstrauisch bleiben und auf geprüfte, zugelassene Anbieter setzen.


Beitrag veröffentlicht

in

von

Schlagwörter:

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert