Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine öffentliche Warnung vor der Website nicovermoegensberatung(.)de sowie der dazugehörigen E-Mail-Adresse info(at)nico-vermoegensberatung(.)de veröffentlicht. Nach Angaben der Aufsicht bieten die Betreiber dort ohne erforderliche Erlaubnis angebliche Festgeld- und Tagesgeldanlagen sowie Finanzdienstleistungen an.
Doch die Angebote stammen nicht von der echten N.I.C.O. Vermögensberatungs- und Verwaltungs GmbH aus Berlin, die von der BaFin beaufsichtigt wird. Es handelt sich eindeutig um einen Fall von Identitätsmissbrauch – die betrügerische Website nutzt den Namen eines real existierenden Unternehmens, um Anleger zu täuschen und Vertrauen zu erschleichen.
Professionell gemachter Betrug mit bekanntem Muster
Die Betrugsmasche folgt einem bekannten Schema: Kriminelle erstellen täuschend echt wirkende Websites, auf denen sie hohe Zinsen für Festgeld oder Tagesgeld versprechen – oft deutlich über dem Marktniveau. Das Ziel ist klar: Anlegerinnen und Anleger sollen dazu gebracht werden, Geld an scheinbar seriöse Anbieter zu überweisen.
Diese gefälschten Seiten wirken oft glaubwürdig, mit Impressum, Logos, angeblichen Registrierungsnummern und Kontaktmöglichkeiten. Doch hinter der Fassade steht kein lizenziertes Institut, sondern ein anonymer Betreiber, der nach dem Zahlungseingang meist spurlos verschwindet.
BaFin: Nur zugelassene Unternehmen dürfen Finanzgeschäfte anbieten
Die BaFin betont, dass in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur mit einer offiziellen Erlaubnis der Behörde angeboten werden dürfen.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher vor jeder Geldanlage über die BaFin-Unternehmensdatenbank prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich zugelassen ist.
Anzeichen für Betrug sind unter anderem:
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Unrealistisch hohe Zinsversprechen bei vermeintlich sicheren Anlagen.
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E-Mail-Adressen oder Domains, die leicht vom Originalnamen abweichen.
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Fehlende oder gefälschte Impressumsangaben.
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Druck zur schnellen Entscheidung („nur noch heute verfügbar“).
Rechtliche Grundlage der Warnung
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG). Dieser Paragraph erlaubt es der Aufsicht, die Öffentlichkeit zu warnen, sobald der Verdacht unerlaubter Finanzgeschäfte besteht.
Die Warnung bedeutet zugleich, dass Anleger ihr Geld nicht über die genannte Website investieren sollten, da ein hohes Risiko besteht, Opfer eines Betrugs zu werden.
Fazit: Identitätsmissbrauch mit System – Vorsicht ist der beste Schutz
Der Fall nicovermoegensberatung(.)de reiht sich in eine wachsende Zahl ähnlicher Betrugsversuche ein. Immer häufiger missbrauchen Kriminelle den Namen echter, zugelassener Finanzunternehmen, um Anlegerinnen und Anleger zu täuschen.
Die wichtigste Regel lautet daher:
🔍 Prüfen Sie immer den Anbieter – nicht nur die Website.
💬 Fragen Sie im Zweifel direkt beim echten Unternehmen nach.
📞 Und informieren Sie die BaFin oder Polizei, wenn Sie verdächtige Angebote entdecken.
Nur wer kritisch prüft und keine ungesicherten Zahlungen leistet, schützt sich vor dem Verlust seiner Ersparnisse.
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