Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor Anlageangeboten, die über WhatsApp-Gruppen verbreitet werden und zum Handel über die App „RBC NL“ auffordern. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht handelt es sich um unerlaubte Finanzdienstleistungen sowie um Identitätsmissbrauch zulasten von Robeco.
Betroffen sind unter anderem WhatsApp-Gruppen mit Bezeichnungen wie
„S373 Robeco Kernmitgliedergruppe“,
„M2 Robeco Value Investing Kreis“ oder
„999 Robeco Investment Strategiezentrum – Blockhandel“.
Die Betreiber dieser Gruppen geben vor, Mitarbeiter von Robeco Deutschland, einer Zweigniederlassung der Robeco Institutional Asset Management B.V. mit Sitz in Frankfurt am Main, zu sein. Die BaFin stellt jedoch klar: Zwischen Robeco, seinen verbundenen Unternehmen oder Mitarbeitenden und diesen WhatsApp-Gruppen besteht keinerlei Zusammenhang. Robeco vertreibt keine Finanzprodukte über WhatsApp oder andere soziale Netzwerke. Es handelt sich eindeutig um einen Missbrauch der Unternehmensidentität.
Verdacht auf unerlaubte Bank- und Finanzgeschäfte
In den WhatsApp-Gruppen werden Verbraucherinnen und Verbraucher gezielt dazu verleitet, über die App „RBC NL“ Finanzprodukte zu handeln. Nach Einschätzung der BaFin besteht der dringende Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten. Eine solche Erlaubnis ist in Deutschland zwingend vorgeschrieben.
Typischer Ablauf der Betrugsanbahnung
Aus vergleichbaren Fällen kennt die BaFin ein wiederkehrendes Vorgehen:
Zunächst werden auf sozialen Netzwerken Werbeanzeigen geschaltet, die mit kostenlosen Aktienempfehlungen, Börsentipps oder Schulungen zum Wertpapierhandel werben. Häufig wird dabei mit angeblich bekannten Wirtschaftsexperten oder lizenzierten Finanzinstituten geworben.
Interessierte Personen werden aufgefordert, über WhatsApp Kontakt aufzunehmen und einer Gruppe beizutreten. In diesen Gruppen tritt ein vermeintlicher Experte auf, oft begleitet von einer angeblichen Assistenz. In Online-Seminaren oder Unterrichtseinheiten werden zunächst scheinbar seriöse Marktanalysen, Anlagestrategien und konkrete Kaufempfehlungen präsentiert.
Über Wochen hinweg wird gezielt Vertrauen aufgebaut. Später folgt die Vorstellung eines angeblich innovativen Investitionssystems, mit dem außergewöhnlich hohe Gewinne erzielt werden sollen. Teilweise wird auch ein eigener Krypto-Token beworben, der exklusiv oder vorbörslich verfügbar sei.
Zur Bindung der Gruppenmitglieder werden Marketingaktionen, tägliche Check-ins oder Gewinnspiele eingesetzt, bei denen Kryptowährungen oder Sachwerte versprochen werden. Anschließend sollen sich die Anlegerinnen und Anleger bei einer Online-Handelsplattform, einem speziellen Handelsprogramm oder einer App wie „RBC NL“ registrieren. Oft wird behauptet, der Zugang sei stark begrenzt oder nur kurzfristig möglich.
Teilweise werden zu Beginn Testbeträge zur Verfügung gestellt, und kleinere Auszahlungen sind möglich, um Vertrauen zu schaffen. Einzahlungen erfolgen häufig über ausländische Konten oder in Kryptowährungen. Später steigt der Druck, immer höhere Beträge einzuzahlen, während Auszahlungen verzögert, an Bedingungen geknüpft oder ganz verweigert werden. Nicht selten wechseln zudem die Internetadressen der Plattformen oder sind zeitweise nicht erreichbar.
BaFin rät zu größter Vorsicht
Die BaFin betont: Wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt eine ausdrückliche Erlaubnis der BaFin. Ob ein Unternehmen zugelassen ist, lässt sich über die Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen. Anlageangebote über Messenger-Dienste wie WhatsApp sind ein klares Warnsignal.
Die Warnung der BaFin beruht auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten keine Zahlungen leisten, keine persönlichen Daten weitergeben und bestehende Kontakte zu den genannten Gruppen abbrechen. Wer bereits investiert hat, sollte umgehend handeln und den Vorgang dokumentieren.
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