Tradevest Crypto: BaFin warnt vor unerlaubten Kryptodienstleistungen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat darauf hingewiesen, dass der Anbieter Tradevest Crypto, der über die Internetseiten tradevestcrypto.com sowie blockchainfahndung.de auftritt, nicht über die erforderliche Erlaubnis nach der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) verfügt. Der Betreiber unterliegt damit nicht der Aufsicht der BaFin.

Nach Auffassung der Finanzaufsicht legen die Inhalte der genannten Webseiten nahe, dass Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Zulassung angeboten werden. Unter anderem wird dort die angebliche Rückführung von Kryptowerten an vermeintlich rechtmäßige Eigentümer sowie deren Umwandlung in Euro und die anschließende Auszahlung auf ein Bankkonto in Aussicht gestellt.

Die BaFin stellt zudem klar, dass keine Verbindung zu dem regulierten Institut Tradevest Digital Assets GmbH besteht. Vielmehr handelt es sich um einen Identitätsmissbrauch zulasten dieses zugelassenen Unternehmens.

Grundsätzlich ist für das Erbringen von Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland eine Zulassung nach der MiCAR erforderlich. Dennoch sind am Markt weiterhin Anbieter tätig, die ohne entsprechende Genehmigung agieren. Ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, lässt sich über die Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.

Die Veröffentlichung der Warnung erfolgt auf Grundlage von § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes.


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