Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten der Morvath Ltd. / Morvath Traiding, die über die Website morvath-ltd(.)com verbreitet werden. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die bislang unbekannten Betreiber dort ohne die erforderliche behördliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Eine Beaufsichtigung durch die BaFin besteht nicht.
Nach Angaben der Aufsichtsbehörde richten sich die Angebote gezielt an Anlegerinnen und Anleger, die zu Investitionen in Finanzprodukte bewegt werden sollen. Da den Betreibern die notwendige Erlaubnis fehlt, handelt es sich nach Einschätzung der BaFin um unerlaubte Geschäfte. Für Verbraucher bedeutet dies ein erhebliches Risiko, da sie keinerlei gesetzlichen Schutzmechanismen genießen.
Besonders kritisch bewertet die BaFin die Angaben der Betreiber zur angeblichen Regulierung. Gegenüber Kundinnen und Kunden behauptet Morvath Ltd. / Morvath Traiding, von einer sogenannten European Financial Authority autorisiert zu sein, die unter den Bezeichnungen FINAEU, FINA EU oder FIN A EU auftritt. Diese Darstellung ist irreführend. Bei der genannten FINAEU handelt es sich weder um eine national noch um eine supranational mandatierte oder legitimierte Aufsichtsbehörde.
Die BaFin hatte bereits zuvor ausdrücklich vor dieser angeblichen europäischen Aufsicht gewarnt. Erfunden wirkende oder bewusst missverständlich benannte „Behörden“ werden nach Einschätzung von Experten häufig eingesetzt, um Anlegern Seriosität vorzutäuschen und Vertrauen zu erschleichen. Eine solche angebliche Autorisierung entfaltet keinerlei rechtliche Wirkung und bietet keinen Schutz für Investoren.
Die Finanzaufsicht betont erneut, dass Unternehmen, die in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten, zwingend eine Erlaubnis der BaFin benötigen. Dazu zählen unter anderem Anlageberatung, der Handel mit Finanzinstrumenten, Vermögensverwaltung sowie das Vermitteln entsprechender Geschäfte. Anbieter ohne Genehmigung unterliegen keiner laufenden Kontrolle, keinen Transparenzpflichten und keinen Vorgaben zum Anlegerschutz.
Anlegerinnen und Anleger sollten daher vor jeder Investition sorgfältig prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich von der BaFin zugelassen ist. Entsprechende Informationen können in der öffentlich zugänglichen Unternehmensdatenbank der BaFin eingesehen werden. Fehlt ein Eintrag, ist dies ein deutliches Warnsignal.
Die aktuelle Warnung der BaFin erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG). Diese Regelung erlaubt es der Finanzaufsicht, die Öffentlichkeit vor unerlaubten Finanzgeschäften und möglichen Gefahren für Verbraucher zu informieren.
Die BaFin rät dringend dazu, keine Zahlungen an nicht zugelassene Anbieter zu leisten, keine persönlichen oder finanziellen Daten preiszugeben und bei Zweifeln rechtlichen Rat einzuholen. Erfahrungen aus vergleichbaren Fällen zeigen, dass bei nicht beaufsichtigten Plattformen häufig ein Totalverlust des investierten Kapitals droht.
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