Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informiert über verdächtige Aktivitäten der Plattform Tradecom24. Nach aktuellem Stand besteht der Verdacht, dass unbekannte Betreiber über die Website tradecom24(.)com unerlaubt Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Besonders brisant: Die Betreiber nutzen den Namen der TradeCom Anlageberatung und Anlagevermittlung GmbH aus Marktschellenberg, obwohl dieses Unternehmen keinerlei Verbindung zur Website hat. Die Identität des regulierten Unternehmens wird somit missbräuchlich verwendet.
Laut BaFin geben die unbekannten Akteure gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern vor, das Angebot stamme von der genannten TradeCom GmbH. Teilweise wird sogar mit einer angeblichen BaFin-Aufsicht geworben – beides ist falsch. Auch dabei handelt es sich eindeutig um Identitätsmissbrauch.
In Deutschland dürfen Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen nur mit einer gültigen Erlaubnis oder Zulassung der BaFin angeboten werden. Dennoch treten immer wieder Anbieter auf, die diese gesetzlichen Vorgaben umgehen und ohne erforderliche Genehmigung agieren.
Die Warnmeldung der BaFin stützt sich auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Schreibe einen Kommentar