Die BaFin warnt eindringlich vor mehreren WhatsApp-Gruppen, darunter etwa die „77 Wert- und Vermögenserkundungsgruppe“. In diesen Gruppen wird behauptet, sie würden von Dirk Müller, dem Geschäftsführer der Finanzethos GmbH, geleitet.
Diese Behauptung ist frei erfunden: Weder Dirk Müller noch die Finanzethos GmbH oder deren Mitarbeiter haben irgendeinen Bezug zu diesen Gruppen. Es handelt sich eindeutig um Identitätsmissbrauch, der gezielt das Vertrauen der Teilnehmer ausnutzen soll.
Innerhalb dieser Gruppen werden Verbraucher verleitet, über verschiedene Webseiten wie:
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axeltrader.com
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axeltraders.com
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pc.axelmax.cc
Finanzprodukte zu handeln. Die BaFin hat den Verdacht, dass die dortigen Betreiber unerlaubte Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen oder Kryptodienstleistungen anbieten – ohne jede regulatorische Genehmigung.
Wie die Betrugsmasche aufgebaut ist – ein typischer Ablauf
Die BaFin beschreibt ein vielfach verwendetes, professionell organisiertes Vorgehen, das in mehreren Etappen abläuft:
1. Köder durch Werbung in sozialen Medien
Die Täter schalten Anzeigen, die z. B. kostenlose Börsentipps, geheimen Wissenszugang oder Einstiegshilfen für den Aktienhandel versprechen. Oft wird dabei mit:
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bekannten Finanzexperten,
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erfolgreichen Unternehmern oder
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angeblich lizenzierten Institutionen
geworben.
Ziel ist, Nutzer zu einem Erstkontakt über WhatsApp zu bewegen.
2. Aufbau einer vermeintlich seriösen Lern- oder Investmentgruppe
Nach dem Beitritt zur WhatsApp-Gruppe tritt ein angeblicher „Experte“ auf, häufig begleitet von einer „Assistentin“. Diese Personen:
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vermitteln angebliches Fachwissen,
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geben Anlagetipps,
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präsentieren Charts und Analysen,
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und schaffen durch regelmäßige Beiträge eine Atmosphäre der Seriosität.
Alles dient dem Vertrauensaufbau.
3. Vorstellung eines angeblich exklusiven Investitionssystems
Sobald das Vertrauen gefestigt ist, präsentieren die Betreiber ein angeblich innovatives und besonders lukratives finanztechnisches System.
Häufig wird zusätzlich ein eigener Krypto-Token angepriesen, der „vorbörslich“ oder „begrenzt“ verfügbar sein soll.
4. Psychologische Tricks: Gamification und Gruppendruck
Die Teilnehmer werden motiviert durch:
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tägliche Check-in-Aktionen,
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Gewinnspiele,
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Wettbewerbe,
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versprochene Krypto-Gewinne oder Sachwerte.
Das erzeugt Bindung und senkt die Hemmschwelle für spätere Einzahlungen.
5. Weiterleitung auf externe Plattformen
Die Anleger sollen sich bei Handelsplattformen registrieren – häufig über die genannten AXELMax/AXELtrader-Seiten oder bei angeblich professionellen Apps.
Dabei wird behauptet:
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der Zugang sei exklusiv,
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die Anzahl der verfügbaren Plätze begrenzt,
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oder das System könne nur kurzfristig genutzt werden.
Diese künstliche Verknappung ist ein klassisches Manipulationstool.
6. Testphase – mit kleinen Gewinnen
Oft dürfen Nutzer kleine Beträge „testweise investieren“. Teilweise erhalten sie sogar kurze finanzielle Vorschüsse durch die Täter.
Kleine Auszahlungen sind möglich, um Vertrauen zu erzeugen.
7. Hauptphase – Einzahlungen und Eskalation
Dann folgt der entscheidende Schritt:
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Nutzer sollen größere Summen einzahlen,
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häufig über ausländische Konten,
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oder in Form von Kryptowerten.
Im Verlauf steigt der Druck massiv:
„Nur heute verfügbar“, „Jetzt handeln“, „Nur noch 3 Plätze“.
Auszahlungen werden später verzögert, an Bedingungen geknüpft – oder ganz verweigert.
8. Täuschung bis zum Schluss
Wenn Betroffene misstrauisch werden, ändern die Täter oft:
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die Domain,
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die Telefonnummern,
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die Handelsplattform,
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oder verschwinden vollständig.
Die Struktur ist darauf ausgelegt, Ursprünge zu verschleiern und die Spur zu verwischen.
Warum das so gefährlich ist
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keine BaFin-Erlaubnis
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keine Einlagensicherung
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keine Identität der Betreiber feststellbar
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kein Recht auf Auszahlung
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Geldflüsse oft ins Ausland
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hohe Wahrscheinlichkeit eines Totalverlustes
Wer dort investiert, riskiert komplett verlorene Einlagen.
Rechtlicher Hintergrund
In Deutschland dürfen Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen nur mit einer ausdrücklichen Erlaubnis der BaFin angeboten werden.
Diese Warnung stützt sich auf:
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§ 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG)
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§ 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG)
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